BHKW Anmeldung

Was es alles zu beachten gibt…

…von der Planung bis zur Inbetriebnahme Ihres BHKW!

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht, welche Schritte bei der Planung und Anschaffung Ihres BHKW zu beachten sind. Bitte denken Sie daran, alle nötigen Formulare zur Anmeldung rechtzeitig auszufüllen.

1. Vorplanung/ Auslegung: Auslegung des BHKW

Lassen Sie uns einen ausgefüllten Planungsfragebogen zukommen. Wir erstellen Ihnen anhand des Fragebogens eine erste Wirtschaftlichkeitsberechnung und Auslegung Ihres BHKW.

2. Planung: Detailplanung

Stimmen Sie die Detailplanung der BHKW-Einbindung mit Ihrem Heizungsbaufachbetrieb ab.

3. Nach der Bestellung: Meldung bei EVU (Energieversorgungsunternehmen)

Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor Einbau des BHKW ihren Strom-Einspeisezähler bei ihrem Energieversorger. Das nötige Formular erhalten Sie bei Ihrem EVU.

4. Durchführung / Umsetzung: Bauphase

Während des Einbaus Ihrer neuen Heizanlage geht sichtlich was voran. Genießen Sie diese Zeit

5. Inbetriebnahme: Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme erfolgt durch einen Service-Techniker aus unserem Haus bzw. durch einen erfahrenen Partnerbetrieb. Dabei erhalten Sie auch eine detaillierte Einweisung in Ihre neue Anlage.

6. Betrieb: Antrag der KWK-Förderung bei dem BAFA

Hocheffiziente KWK-Anlagen (z. B. Blockheizkraftwerke) werden nach dem KWKG (§5 Absatz 1) gefördert, indem über einen bestimmten Zeitraum der sog. KWK-Zuschlag für den in der Anlage erzeugten Strom gezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt vom Stromnetzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen wurde. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Zulassung der KWK-Anlage durch das BAFA.

Antrag der KWK-Förderung bei dem BAFA BHKW bis 50 kW el. Leistung können über ein Online-Formular angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung noch im Jahr der Inbetriebnahme erfolgen muss. Bei verspäteter Anmeldung wird die Vergütung erst ab dem 1. Januar des Anmeldejahres berücksichtigt. Füllen Sie hierzu einfach das entsprechende Online-Formular aus. Bei dem Feld „Fabrikationsnummer“ ist unsere Projektnummer einzutragen.

Sollten Sie die Frist von 4 Wochen verstreichen lassen, müssen Sie den normalen Zulassungsantrag ausfüllen: Antrag auf Zulassung einer KWK-Anlage bis 50 kWel

7. Jährliche Meldung der erzeugten Strommenge an das BAFA

Im Leistungsbereich unter 50 kWel ist keine jährliche Meldung der eingespeisten Stommenge an das Bafa nötig.

8. Jährlicher Antrag für die Steuerentlastung nach § 53 EnergieStG

Nach erfolgreicher Anmeldung des BHKW beim BAFA können Sie nun ihr BHKW beim Hauptzollamt anmelden, um die Steuerrückerstattung (Steuerentlastung nach § 53 EnergieStG) für den eingesetzten Brennstoff zu beantragen. Beachten Sie hierbei ihr zuständiges Hauptzollamt. Die Frist hierzu ist der 31. Dezember des Folgejahres. Die Energiesteuer wird dann rückwirkend für das vergangene Jahr erstattet. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag bis Ende Juli ein zu reichen, da sonst fehlende Unterlagen nicht mehr rechtzeitig nachgereicht werden können. Füllen Sie für die Beantragung folgendes Formular aus:

1132 Antrag auf vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (§ 53a EnergieStG)
[www.formulare-bfinv.de -> Formularsuche -> „1132“].

HINWEIS: Zur Beantragung der Steuerrückerstattung beim Hauptzollamt wird ein eigener Gaszähler für das BHKW gefordert!

Sollten Sie noch Fragen zur Anmeldung Ihrer BHKW-Anlage haben, kontaktieren Sie uns einfach. Wir helfen Ihnen gerne weiter.